Bürgerinitiative St. Anna


Die Bürgerinitiative St. Anna, lehnen das geplante Bauvorhaben der ABID Firmengruppe auf dem bisherigen Parkplatz des Stiftungsgeländes St. Anna in Hadamar in der vorliegenden Form ab.

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Videos zur Verkehrslage

Unsere Gründe sind wie folgt:

Standortwahl und fehlende alternative Fahrwege


Für dieses Gelände gibt es nach unserer Auffassung keine praktikablen alternativen Fahr‑ oder Umleitungsrouten für Schwerlast‑ und Baustellenverkehr. Das macht den Standort für ein derartiges Vorhaben ungeeignet, weil die Belastungen zwangsläufig durch die engen Wohnstraßen erfolgen würden.

Bauverkehr und Gefährdung von Kindern

Verlust von Parkplätzen und Verkehrsbelastung

Gefahr für Rettungs‑ und Anlieferverkehre

Negative Folgen für bestehende Nutzerinnen und Nutzer des St. Anna‑Gebäudes

Infrastrukturbelastung

Darstellung

Personalsituation

Bekanntgabe des Grundstücksverkaufs

Öffentliches Interesse und Alternativen

Daher fordern wir:

  1. Stopp der laufenden Planungen und der Umsetzung bis zu einer umfassenden, transparenten Prüfung aller Auswirkungen.
  2. Offenlegung aller vertraglichen Vereinbarungen zwischen St. Anna‑Stiftung und der ABID Firmengruppe sowie aller Planunterlagen und Verkehrsgutachten.
  3. Richtigstellung auf der städtischen Homepage: Korrekte Information zur Vertragslage und eindeutige Kennzeichnung, dass ein Verkauf von der Erteilung einer Baugenehmigung abhängig ist; verbindliche Zusicherung transparenter Kommunikation.
  4. Durchführung einer unabhängigen Verkehrsuntersuchung, die die Auswirkung auf Parkraum, Anlieferung, Rettungswege, Baustellenverkehr und Verkehrsaufkommen realistisch abbildet; Nachweis praktikabler Ausweich‑ und Umleitungsrouten für Schwerlastverkehr.
  5. Sicherstellung, dass Rettungs‑ und Anlieferwege in jedem Fall uneingeschränkt bleiben.
  6. Prüfung und Priorisierung eines Ausbaus oder einer Modernisierung des bereits bestehenden, sehr guten Altenheims in Hadamar als ernsthafte Alternative; Vorlage von Variantenrechnungen (Kosten, Bettenzahlen, Personalbedarf, Verkehrsauswirkungen).
  7. Erstellung eines belastbaren Personalkonzepts: Darstellung, wie das neue Projekt qualifiziertes Personal zusätzlich gewinnen will, ohne bestehende Einrichtungen zu schwächen; verbindliche Zusagen zur Personalgewinnung und ‑bindung.
  8. Maßnahmen zur Sicherung der bestehenden Gesundheitsversorgung am Standort während Planung und Bauphase, z. B. temporäre Ausweichparkplätze, finanzielle Unterstützung für Praxisbetreiberinnen und ‑betreiber sowie klare Zusagen zum Erhalt medizinischer Angebote.
  9. Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen für Kinder und Betreuungseinrichtungen während der Bauphase (z. B. LKW‑Routen fern von Kinderinstitutionen, zeitliche Beschränkungen für Schwerlastverkehr, sichere Schulwege).
  10. Prüfung der Tragfähigkeit der örtlichen Infrastruktur (Straßen, Kanalisation) und verbindliche Sanierungs‑ bzw. Verstärkungsauflagen für die Bauherrschaft.
  11. Einberufung einer öffentlichen Bürgerversammlung und ein echtes Beteiligungsverfahren, in dem Nachbarinnen und Nachbarn, Nutzerinnen und Nutzer der Gesundheitsangebote, Eltern und Beschäftigte ihre Bedenken vorbringen können.
  12. Klare, wahrheitsgemäße Kennzeichnung des Projekts: Transparente Benennung der Nutzungsarten (Betreutes Wohnen, Tagespflege vs. vollstationäre Pflegeeinrichtung) und der damit verbundenen rechtlichen, sozialen und pflegerischen Konsequenzen.

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